Neue Regelungen im Energiesteuergesetz ab 2024 haben große Auswirkungen auf die KWK-Branche. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Einsatz von Brennstoffen und Kraftstoffen in KWK-Anlagen ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Das BHKW-Infozentrum weist darauf hin, dass diese Änderung weitreichende Konsequenzen hat.
Teilweise Entlastung bei Energiesteuer für KWK-Anlagen weiterhin möglich
Betreiber von KWK-Anlagen können trotz des Auslaufens der vollständigen Steuerentlastung weiterhin die teilweise Steuerentlastung in Anspruch nehmen. Die entsprechenden Regelungen sind im EnergieStG § 53a Abs. 1 bis 5 festgelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass der Unterschied zwischen einer teilweisen und einer vollständigen Energiesteuer-Entlastung je nach Brenn- und Kraftstoff variieren kann. Beim Einsatz von Erdgas ist dieser Unterschied jedoch gering.
Anpassung an neue Regelungen auch für ältere KWK-Anlagen notwendig
Die Neuregelung im Energiesteuergesetz ab 2024 betrifft nicht nur neu in Betrieb genommene KWK-Anlagen, sondern auch bereits bestehende Anlagen, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden. Das Fehlen von Bestandsschutzregelungen im Energiesteuerrecht erfordert, dass auch ältere Anlagen die neuen Regelungen beachten müssen. Dies bedeutet für Betreiber von KWK-Anlagen eine zusätzliche Herausforderung und erfordert eine Anpassung an die neuen steuerlichen Vorgaben.
KWK-Branche muss sich auf neue Regelungen im Energiesteuergesetz einstellen
Die neuen Regelungen im Energiesteuergesetz ab 2024 haben große Auswirkungen auf die KWK-Branche. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist zum 31.12.2023 ausgelaufen, was bedeutet, dass Betreiber nun die teilweise Steuerentlastung in Anspruch nehmen müssen. Es ist zu beachten, dass es bei verschiedenen Brenn- und Kraftstoffen mögliche Unterschiede geben kann. Auch bestehende KWK-Anlagen sind von den neuen Regelungen betroffen. Die KWK-Branche steht somit vor neuen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.