Wenn ein geliebtes Haustier stirbt, können Tierbesitzer mit eigenem Garten oder Grundstück das Tier dort beerdigen. Es gibt jedoch bestimmte Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Das Tiergrab muss mindestens einen halben Meter tief sein und das Tier darf keine Medikamente erhalten haben, die die Umwelt schädigen könnten. Außerdem sollte das Grab nicht in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegen und einen ausreichenden Abstand zu öffentlichen Wegen und Nachbargrundstücken haben.
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Eigener Garten als Tierfriedhof: Was ist erlaubt?
Nach den Ausführungen des Anwalts für Tierrecht, Andreas Ackenheil, dürfen Haustierbesitzer, die einen eigenen Garten oder ein Grundstück besitzen, ihre verstorbenen Tiere dort begraben. Es ist keine Genehmigung erforderlich, um kleine Tiere wie Wellensittiche, Hamster und Meerschweinchen zu beerdigen.
Laut dem auf Tierrecht spezialisierten Anwalt Andreas Ackenheil wird im Mietrecht alles, was ungefähr so groß ist wie ein West Highland Terrier, als „kleines Tier“ betrachtet. Dies bedeutet, dass Hauskatzen ohne Genehmigung im eigenen Garten beerdigt werden können.
Bei größeren Hunden, wie zum Beispiel einer Dogge, ist normalerweise eine Genehmigung erforderlich, um das Tier zu beerdigen. Diese Genehmigung kann beim örtlichen Veterinäramt oder in ländlichen Gebieten bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Wenn das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben ist, stehen die Chancen gut, dass die Erlaubnis erteilt wird.
Tier im Garten begraben: Darauf müssen Sie achten
Keine Tiergräber in Schutzgebieten erlaubt
Verantwortungsvolle Bestattung: Keine umweltschädigenden Medikamente beim Tier
Im Interesse des Umweltschutzes sollte das Tier in der letzten Zeit keine Medikamente erhalten haben, die schädlich für die Umwelt sind. Es ist ratsam, den behandelnden Tierarzt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass das Tiergrab keine umweltschädlichen Substanzen enthält und keine Gefahr für die Umwelt darstellt.
Um sicherzustellen, dass der Kadaver nicht gestört wird, sollte er mindestens einen halben Meter tief in die Erde eingegraben werden. Die Erde sollte eng um den Kadaver herum platziert werden, um sicherzustellen, dass er sicher und geschützt ist und nicht von anderen Tieren gefunden wird.
Damit das Tiergrab geschützt bleibt und nicht versehentlich gestört wird, empfiehlt es sich, einen Abstand von mindestens einem bis zwei Metern zu öffentlichen Wegen oder dem Nachbargrundstück einzuhalten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Grab in Ruhe gelassen wird und das Tier seine letzte Ruhe finden kann.
Wenn Sie Ihrem Haustier einen gemütlichen Schlafplatz schaffen möchten, ist es empfehlenswert, Material zu verwenden, das leicht verrottet. Wolldecken, Zeitungen oder Handtücher sind dafür geeignete Optionen und bieten Ihrem Tier einen angenehmen Ruheplatz.
Alternative zur Gartenbestattung: Tierfriedhöfe nutzen
Für Tierbesitzer ohne eigenen Garten oder ein Grundstück gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Haustier zu bestatten. Eine Option ist die Beisetzung auf einem Tierfriedhof, wobei Kosten für die Bestattung und Grabmiete anfallen können. Eine weitere Möglichkeit ist die Einäscherung des Tieres, wobei die Asche entweder mit nach Hause genommen, verstreut oder zu Schmuck verarbeitet werden kann. Eine Entsorgung im Hausmüll ist theoretisch erlaubt, jedoch nicht empfehlenswert. Größere Tiere werden in der Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt.
Wenn es nicht möglich ist, das Haustier im eigenen Garten zu begraben, bietet ein Tierfriedhof eine Alternative. Dabei müssen die Kosten für die Bestattung und die Grabmiete berücksichtigt werden. Die Bestattungskosten können im dreistelligen Bereich liegen.
Alternativen zur Gartenbestattung für Tierbesitzer ohne eigenen Garten
Preise für Tierbestattung: Einäscherung im Vergleich
Um einem verstorbenen Haustier wie einer Katze, einem Hund oder einem Pferd die letzte Ruhe zu geben, kann eine Einäscherung in Erwägung gezogen werden. Die Kosten für die Einäscherung variieren je nach Tierart. Für Katzen und Hunde fallen Kosten im dreistelligen Bereich an, während sie für Pferde im vierstelligen Bereich liegen. Bei der Einäscherung kann entschieden werden, ob das Tier alleine oder gemeinsam mit anderen Tieren eingeäschert werden soll. Die Kosten variieren entsprechend der gewählten Option.
Nach der Einäscherung steht Tierbesitzern die Option offen, die Urne mit nach Hause zu nehmen. Dort kann sie als Gedenkstätte für das geliebte Haustier dienen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Asche an einem besonderen Ort zu verstreuen, wie zum Beispiel über dem Meer. Manche Menschen entscheiden sich auch dafür, die Asche zu Schmuck verarbeiten zu lassen, um eine persönliche Erinnerung an das Tier zu haben.
Es ist theoretisch erlaubt, kleine Tiere im Hausmüll zu entsorgen. Allerdings gibt es Ausnahmen zu beachten, insbesondere wenn das Tier vor seinem Tod Medikamente erhalten hat, die die Umwelt schädigen können. Es ist sinnvoll, alternative Optionen für die Entsorgung von Haustieren zu prüfen und verantwortungsbewusst zu handeln.
Für größere Tiere steht die Tierkörperbeseitigungsanlage als Entsorgungsmöglichkeit zur Verfügung. Der Tierarzt kann das Tier nach dem Einschläfern dorthin bringen. Die Kosten für die Entsorgung variieren je nach Größe des Tieres und dem Bundesland und belaufen sich in der Regel auf einen niedrigen bis dreistelligen Betrag.
Die Beerdigung von Haustieren im eigenen Garten kann für Tierbesitzer eine tröstliche und bedeutsame Möglichkeit sein, ihrem verstorbenen Begleiter einen letzten Ruheplatz zu geben. Um sicherzustellen, dass die Bestattung den geltenden Regeln und Vorschriften entspricht, sollten sie die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Für Tierbesitzer ohne eigenen Garten bietet sich die Einäscherung als Möglichkeit an, ihr Haustier angemessen zu verabschieden. Dabei kann das Tier alleine oder gemeinsam mit anderen Tieren eingeäschert werden. Die Kosten für die Einäscherung liegen im dreistelligen Bereich für Katzen und Hunde und im vierstelligen Bereich für Pferde. Die Asche kann in einer Urne mit nach Hause genommen, verstreut oder zu Schmuck verarbeitet werden.