Die Private Krankenversicherung (PKV) befürwortet grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu verbessern. Allerdings stellt der Verband fest, dass der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) deutliche Mängel aufweist, die eine erfolgreiche Umsetzung der Reform in Frage stellen könnten.
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PKV fordert Anpassung der Vorhaltefinanzierung gemäß wissenschaftlicher Kommission
Die geplante Vorhaltevergütung ist ein zentraler Kritikpunkt der PKV, da sie nach Ansicht des Verbands zu neuen Fehlanreizen und zusätzlicher Bürokratie führen wird. Die Vergütung löst jedoch keine der bestehenden Probleme in der stationären Versorgung und könnte den Krankenhäusern falsche Anreize bieten. Zudem wird betont, dass die Vorhaltevergütung keine Garantie für eine flächendeckende Versorgung darstellt. Spezialisierte Kliniken könnten in Zukunft weniger Patienten aufnehmen, da sie das Geld auch ohne diese Tätigkeit erhalten. Der PKV-Verband schlägt daher vor, den Umfang der Vorhaltefinanzierung auf 20 Prozent zu reduzieren, wie es von der wissenschaftlichen Kommission vorgeschlagen wird.
PKV kritisiert geplante Finanzierung des Transformationsfonds
Die PKV äußert Bedenken bezüglich der geplanten Finanzierung des Bundesanteils des Transformationsfonds in Höhe von 25 Milliarden Euro. Sie sieht darin eine verfassungsrechtlich bedenkliche Maßnahme, da die Finanzierung der Krankenhaus-Struktur eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder ist und daher aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Insbesondere die Beteiligung an Schließungskosten lehnt die PKV ab, da dies zu erfolgreichen Verfassungsklagen führen könnte. Die PKV fordert eine alternative Finanzierungsform für den Transformationsfonds.
Beteiligung der PKV bei Krankenhausreform unumgänglich
Die Private Krankenversicherung (PKV) hat eine herausragende Position in der stationären Versorgung in Deutschland. Mit mehr als 8,7 Millionen Vollversicherten und 6,5 Millionen Zusatzversicherungen für Wahlleistungen im Krankenhaus ist sie ein maßgeblicher Kostenträger. Dennoch wird ihre angemessene Beteiligung bei wichtigen Informationsflüssen und Entscheidungsprozessen im aktuellen Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Um die Reform erfolgreich umzusetzen und die neuen Finanzierungswege effektiv einzuführen, ist eine gerechte Einbindung des PKV-Verbands bzw. seiner Landesausschüsse unerlässlich.
Transformationsfonds: PKV sieht verfassungsrechtliche Bedenken
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist ein Vorhaben der Bundesregierung, das darauf abzielt, die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu steigern. Die Private Krankenversicherung (PKV) hat jedoch deutliche Bedenken gegenüber dem aktuellen Referentenentwurf des Gesetzes geäußert und weist auf Schwachstellen hin, die den Erfolg der Reform gefährden könnten. Insbesondere die geplante Vorhaltevergütung und die Finanzierung des Transformationsfonds werden von der PKV kritisiert. Die PKV fordert eine angemessene Beteiligung bei wichtigen Entscheidungsprozessen. Es ist entscheidend, dass diese Bedenken bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt werden, um eine erfolgreiche und nachhaltige Krankenhausreform zu gewährleisten.