Vorsicht bei Kündigung: Riester-Kapital kann gepfändet werden

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Der Riester-Vertrag wird von vielen Menschen in Deutschland als eine beliebte Form der Altersvorsorge genutzt. Dabei stellt sich die Frage, wie das angesparte Kapital vor einer möglichen Pfändung geschützt ist. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs hat hierzu Klarheit gebracht: Der Pfändungsschutz gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Zeit und Aufwand sparen: Dauerzulagenantrag für Riester-Verträge

Damit das angesparte Kapital im Riester-Vertrag vor einer möglichen Pfändung geschützt wird, müssen Riester-Sparer förderfähige Beiträge leisten und einen Zulagenantrag stellen, betont der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Schutz vor Pfändung. Um den Prozess zu vereinfachen und Zeit zu sparen, empfiehlt der BVL, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Dieser muss nur einmal ausgefüllt werden und entfällt somit die Notwendigkeit, jedes Jahr erneut einen Antrag zu stellen.

Riester-Sparer erhalten von ihrem Anbieter das entsprechende Formular für den Dauerzulagenantrag. Nach dem Ausfüllen muss das Formular lediglich zurückgesandt werden. Anschließend ist es erforderlich, den Anbieter über Veränderungen in der Lebenssituation zu informieren, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes oder eine Gehaltserhöhung.

Es ist zu beachten, dass der übersteigende Teil der Beiträge, der über die Fördergrenze hinausgeht, nicht vor Pfändung geschützt ist. Riester-Sparer sollten daher sicherstellen, dass sie nur förderfähige Beiträge einzahlen, um ihr Kapital vor einer möglichen Pfändung zu schützen. Des Weiteren sollten Sparer darauf achten, ihren Riester-Vertrag nicht vorzeitig zu kündigen, da dies den Verlust der Förderung und eine potenzielle Pfändung des ausgezahlten Kapitals zur Folge haben kann.

Der Riester-Vertrag bietet grundsätzlich einen Pfändungsschutz, der jedoch bestimmte Voraussetzungen erfordert. Damit das Riester-Vermögen vor einer möglichen Pfändung geschützt ist, müssen förderfähige Beiträge geleistet und ein Zulagenantrag gestellt werden. Um Zeit und Aufwand zu sparen, empfiehlt es sich, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Es ist wichtig, nicht mehr einzuzahlen als förderfähig ist und den Vertrag nicht vorzeitig zu kündigen, um den Pfändungsschutz aufrechtzuerhalten.

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