Die Schufa, Deutschlands größte Auskunftei, hat angekündigt, die Speicherfrist von Einträgen nach einer Privatinsolvenz von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen. Dadurch profitieren rund 250.000 Verbraucher, da sich ihre Bonität verbessert. Eine gute Bonität ist unter anderem wichtig für den Abschluss von Mietverträgen, da Vermieter oft eine positive Bonitätsprüfung verlangen. Die verkürzte Speicherfrist ermöglicht es den Verbrauchern, schneller wieder am Wirtschaftsleben teilzunehmen und sich von finanziellen Belastungen zu befreien.
Schufa: Kürzere Speicherfrist nach Verbraucherinsolvenz beschlossen
Bei einer Verbraucherinsolvenz können Privatpersonen ihre Schulden loswerden, auch wenn sie nicht in der Lage sind, den vollen Betrag zurückzuzahlen. Die sogenannte Restschuldbefreiung wird für sechs Monate auf der offiziellen Website www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Auskunfteien wie die Schufa haben bisher diese Informationen für einen Zeitraum von drei Jahren gespeichert. Aufgrund eines neuen Datenschutzrechts in der Europäischen Union wird jedoch vor Gericht darüber gestritten, ob diese Speicherung noch den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die langfristige Speicherung der Restschuldbefreiung als Belastung für die Betroffenen bei der Teilnahme am Wirtschaftsleben kritisiert. Das Urteil des EuGH wird in Kürze erwartet und könnte zu einer Überarbeitung der geltenden Praxis führen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Musterfall aus Schleswig-Holstein ein Verfahren vorläufig ausgesetzt. Der Kläger, ein Mann, der nach einer gescheiterten Selbstständigkeit ein Insolvenzverfahren durchlaufen hatte, verlangt die Löschung seiner Informationen bei der Schufa. Aufgrund dieser Einträge ist es ihm nicht möglich, Kredite aufzunehmen, eine neue Wohnung zu mieten oder sogar ein Bankkonto zu eröffnen.
Derzeit befinden sich beim BGH viele ähnliche Verfahren in Bearbeitung. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters betont, dass aufgrund der Bedenken des EuGH-Generalanwalts der Senat beschlossen hat, zunächst das Urteil aus Luxemburg abzuwarten, bevor eine eigene Entscheidung getroffen wird.
Eine erfreuliche Änderung für Verbraucher: Die Schufa hat angekündigt, dass sie die Speicherfrist von Einträgen zur Restschuldbefreiung verkürzen wird. Ab dem Stichtag 28. März 2023 werden alle Einträge, die bereits länger als sechs Monate gespeichert sind, rückwirkend gelöscht. Dies betrifft auch die dazugehörigen Schulden. Verbraucher müssen sich um nichts kümmern, da die Löschung automatisch erfolgt. Die technische Umsetzung dieser Maßnahme wird voraussichtlich etwa vier Wochen dauern.
Die Verkürzung der Speicherfrist von Einträgen nach einer Privatinsolvenz bei der Schufa hat positive Auswirkungen auf die Bonität der Verbraucher. Dadurch ergeben sich für sie bessere Möglichkeiten, Kredite aufzunehmen und Wohnungen zu mieten. Die automatische Löschung der Einträge erleichtert den Betroffenen den Neustart nach einer finanziellen Belastung. Es bleibt abzuwarten, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausfällt und ob weitere Anpassungen im Datenschutzrecht erforderlich sind.