Dank staatlicher Förderungen rückt der Traum vom eigenen Zuhause näher. Die Wüstenrot Bausparkasse empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, die vorhandenen Fördertöpfe vor Jahresende zu nutzen, um Eigenkapital für späteres Wohneigentum aufzubauen. Bereits ab dem 16. Lebensjahr haben sie Anspruch auf staatliche Unterstützung in Form der Wohnungsbauprämie. Dabei können Alleinstehende jährlich bis zu 700 Euro und Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner bis zu 1.400 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlen und eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent erhalten.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Wohnungsbauprämie: Staatliche Förderung für den Traum vom Eigenheim
Durch die Wohnungsbauprämie können Bürgerinnen und Bürger staatliche Förderungen nutzen, um Eigenkapital für den späteren Erwerb von Wohneigentum aufzubauen. Sie können jährlich bis zu 700 Euro als Alleinstehende und maximal 1.400 Euro als Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner auf einen Bausparvertrag einzahlen und eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent erhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Einkommensgrenzen gibt, um von dieser Förderung zu profitieren.
Mitarbeiter profitieren von vermögenswirksamen Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unterstützen die finanzielle Vorsorge ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch vermögenswirksame Leistungen. Im Rahmen von Tarifverträgen können Beschäftigte monatlich bis zu 40 Euro erhalten, um ihr Vermögen aufzubauen. Zusätzlich können sie die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreitet. Diese staatliche Unterstützung ermöglicht es den Beschäftigten, Eigenkapital anzusparen und somit ihre finanzielle Zukunft zu sichern.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durch die Einzahlung vermögenswirksamer Leistungen in einen Bausparvertrag staatliche Zulagen von bis zu 9 Prozent erhalten. Die maximale jährliche Förderung beträgt 43 Euro für Alleinstehende und 86 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner. Es ist zu beachten, dass die Beantragung und Gewährung der Arbeitnehmersparzulage unabhängig von der Wohnungsbauprämie erfolgt.
Auch wenn das Einkommen einer Person die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage übersteigt, kann sie dennoch die Wohnungsbauprämie beantragen, solange sie die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie einhält. Diese Möglichkeit erlaubt es auch Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einem höheren Einkommen, staatliche Förderungen für den Aufbau von Eigenkapital für den späteren Erwerb von Wohneigentum zu nutzen.
Wohn-Riester: Förderung für energetische Sanierung von Wohneigentum ab 2024
Seit 2008 fördert die öffentliche Hand die staatlich geförderte Eigenheimrente, auch bekannt als „Wohn-Riester“, um den Wunsch nach den eigenen vier Wänden zu unterstützen. Dieses Modell ermöglicht es Verbrauchern, entweder Eigenkapital für den späteren Immobilienerwerb aufzubauen oder ein bestehendes Wohndarlehen schneller abzubezahlen. Ab dem Jahr 2024 können die Wohn-Riester-Mittel auch für die energetische Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum genutzt werden.
Wüstenrot bietet attraktive Jugend-Bausparverträge mit flexibler Prämienverwendung
Der Abschluss eines Jugend-Bausparvertrags bei Wüstenrot bietet jungen Menschen unter 25 Jahren attraktive Vorteile. Sie erhalten einen Jugendbonus von bis zu 200 Euro und haben nach einer siebenjährigen Bindungsfrist die Freiheit, die in den Bausparvertrag eingeflossene Wohnungsbauprämie nach eigenem Ermessen zu verwenden, ohne einen Nachweis für den Wohnungsbau, -erwerb oder -modernisierung erbringen zu müssen.
Wüstenrot bietet umfassende Informationen zu staatlichen Förderungen und Bausparen
Bei der Wüstenrot Bausparkasse finden Sie alle Informationen zur staatlichen Förderung und zum Bausparen. Besuchen Sie ihre Website, um umfassende Informationen zu erhalten. Alternativ können Sie auch einen Termin mit einer Beraterin oder einem Berater vereinbaren, um individuelle Fragen zu klären. Nutzen Sie die verschiedenen Förderungen, um Ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.
Jugend-Bausparvertrag: Attraktive Förderungen für junge Menschen unter 25
Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Wunsch nach einer eigenen Immobilie haben, sollten die staatlichen Förderungen in Betracht ziehen. Mit der Wohnungsbauprämie können sie jährlich bis zu 700 Euro als Alleinstehende und bis zu 1.400 Euro als Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner auf einen Bausparvertrag einzahlen und eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent erhalten. Dies erleichtert den Aufbau von Eigenkapital für den späteren Kauf oder Bau einer Immobilie.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen von bis zu 40 Euro pro Monat zu erhalten. Diese Leistungen können sie nutzen, um ein Vermögen aufzubauen, das sie später für den Immobilienerwerb oder die Tilgung eines Wohndarlehens verwenden können. Zusätzlich können sie von der staatlichen Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren, die ihnen eine finanzielle Unterstützung gewährt. Junge Menschen unter 25 Jahren haben zudem die Möglichkeit, attraktive Jugend-Bausparverträge abzuschließen. Informieren Sie sich bei Wüstenrot über die verschiedenen staatlichen Förderungen und nutzen Sie die vorhandenen Möglichkeiten, um Ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.