Die Treppenhausreinigung ist immer wieder ein Streitthema zwischen Mieter und Vermieter. Die Frage, wer dafür zuständig ist und welche Kosten umgelegt werden können, beschäftigen die Gerichte. Für eine fundierte Diskussion ist es für den Mieter wichtig, seine Rechte und auch seine Pflichten zu kennen.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Treppenhausreinigung sollte geklärt werden
Im Mietvertrag gibt es normalerweise Klauseln, die sich auf die Reinigung des Treppenhauses beziehen. Die Frage, ob der Mieter hier in die Pflicht genommen werden kann, stellt sich bei einer direkten Klärung nicht. Sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter wäre dies daher ein wichtiger Punkt.
Grundsätzlich stehen zwei Varianten zur Verfügung, die eintreten können:
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Reinigung durch den Vermieter
Hierbei ist nicht davon auszugehen, dass die Treppenhausreinigung durch den Vermieter selbst übernommen wird. Er ist jedoch dann in der Pflicht, eine Firma für diese zu beauftragen. Teilweise wird auch der Hausmeister diese Aufgabe übernehmen. Dies kommt oft darauf an, ob es sich um einen privaten Vermieter oder auch um eine Wohnungsbaugesellschaft handelt. Wenn im Mietvertrag gar keine Regelung zur Treppenhausreinigung vorhanden ist, greift § 535 Bürgerliches Gesetzbuch. Hier ist vermerkt, dass in dem Fall der Vermieter zuständig ist.
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Reinigung durch den Mieter
Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass eine Übernahme der Reinigung durch den oder die Mieter erfolgt. Die Formulierung muss klar vermerkt sein. Das heißt, der Mieter muss daraus entnehmen können, dass die Treppenhausreinigung in seinen Aufgabenbereich fällt.
Steht die Reinigungspflicht nur in der Hausordnung, muss der Mieter diese nicht übernehmen. Wenn es sich um ein Haus mit mehreren Mietparteien handelt, sind alle für die Reinigung zuständig, soweit dies im Mietvertrag vermerkt ist. In dem Fall kann ein Plan erstellt werden. Dieser wird durch den Vermieter zur Verfügung gestellt.
Wichtig: Die Gebäudereinigungskosten bestehen nicht nur aus der Reinigung des Treppenhauses.
Ebenfalls ein Teil sind:
- Reinigung der Keller
- Reinigung der Bodenräume
- Reinigung des Aufzuges
- Reinigung der Zugänge
Informationen zum Reinigungsplan für die Treppenhausreinigung
Wird ein Mietvertrag abgeschlossen, muss der Mieter diesem klar entnehmen können, wie seine Aufgaben sind. Die Klausel für die Treppenhausreinigung spielt eine Rolle. Es kommt aber auch auf die Frage an, wie der Reinigungsplan aufgebaut ist.
Diesem sollte der Mieter entnehmen können, wann er für die Treppenhausreinigung zuständig ist und was er machen muss. Ebenfalls zu vermerken ist, ob es sich nur um das Treppenhaus bis zum Erdgeschoss oder auch um die Kellertreppen handelt.
Pflichten in Bezug auf die Gebäudereinigungskosten
Ein weiteres wichtiges Thema bei der Treppenhausreinigung durch den Vermieter sind die Kosten. Für den Mieter ist es natürlich von Vorteil, wenn er die Reinigung nicht durchführen muss. Allerdings hat der Vermieter die Möglichkeit, die entstehenden Kosten auf den Mieter umzulegen. Diese Rechte sind im § 2 Nr. 9 Betriebs-Kosten-Verordnung festgehalten.
Sie können in die Betriebskosten aufgenommen werden. Dies gilt nur dann, wenn der Vermieter darauf im Mietvertrag hinweist. Der Mieter muss erkennen können, dass durch die Treppenhausreinigung weitere Betriebskosten für ihn anfallen.
Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, werden die Kosten für die Treppenhausreinigung als Gebäudereinigungskosten vermerkt. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich im Rahmen der Nebenkostenabrechnung.
Liegt im Mietvertrag keine Vereinbarung zur Übertragung der Gebäudereinigungskosten vor, müssen diese durch den Vermieter selbst getragen werden. Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass bei einer Vereinbarung darüber, dass der Mieter die Reinigung übernimmt, keine Reinigungskosten bei den Nebenkosten abgerechnet werden dürfen.
Video: Treppenhaus-Reinigung durch den Mieter – Was ist zu beachten? | Rechtsanwalt Dr. Achim Zimmermann
Wie häufig muss die Treppenhausreinigung durchgeführt werden?
Es gibt keine rechtlichen Vorgaben dazu, wann und wie oft die Treppenhausreinigung durchgeführt werden muss. Hier greifen die Vereinbarungen aus dem Mietvertrag oder dem Reinigungsplan. Klassisch ist jedoch die Durchführung in einem Turnus von einer bis zwei Wochen. Wenn besonders viel Schmutz anfällt, beispielsweise im Winter, kann die Reinigung auch häufiger durchgeführt werden.
Wichtig: Wenn die Reinigung durch die Mieter übernommen wird, müssen diese die notwendigen Putzmittel selbst stellen. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass diese durch den Vermieter gestellt werden.
Die Zeiten für die Treppenhausreinigung werden nicht durch den Vermieter festgelegt. Allerdings ist wichtig darauf zu achten, wenn in der Hausordnung Ruhezeiten vorhanden sind. Zudem ist darauf zu verzichten, dass an Sonn- und Feiertagen das Treppenhaus gereinigt wird.
Der Vermieter kann im Mietvertrag eine Frist festlegen, bis zu welchem Zeitpunkt die Reinigung immer durchgeführt werden muss. Wird diese Frist nicht beachtet, kann der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten umlegen.
Rechte in Bezug auf eine Übernahme der Treppenhausreinigung durch eine Firma
Es kann natürlich passieren, dass ein Vermieter erst die Reinigung durch die Mieter festlegt und diese dann doch einer Reinigungsfirma übergeben möchte. Hierfür ist es notwendig, die Zustimmung der Mieter einzuholen. Grund dafür ist, dass auf den Mieter Kosten zukommen, die er tragen muss. Er muss die Gelegenheit erhalten, sich gegen diese Kosten zu entscheiden.
Die Mehrheit der Mieter ist dabei entscheidend. Bei acht Mietparteien müssen sich wenigstens sechs der Parteien für eine Änderung aussprechen, damit der Vermieter diese durchführen kann.
Die Aufgaben bei der Treppenhausreinigung
Wenn die Treppenhausreinigung an den Mieter weitergegeben wird, ist dieser oft unsicher, welche Aufgaben er in dem Zusammenhang nun durchführen muss. Tatsächlich gibt es Aufgabenbereiche, die nicht nur die reine Reinigung der Treppe beinhalten. Aber auch dies sollte grundsätzlich im Mietvertrag festgehalten werden.
So können Vermieter die folgenden Punkte mit aufnehmen:
- Wischen und fegen der Böden
- Abstauben der Geländer
- Reinigung von Fensterbänken
- Staub auf Briefkästen und Pflanzen entfernen
- Fußmatten heben und darunter reinigen
- Aufzug reinigen
Wenn die genannten Punkte nicht im Mietvertrag festgehalten sind, ist der Mieter nur dazu verpflichtet, eine Treppenhausreinigung durchzuführen.
Wichtig: Der Vermieter hat nicht das Recht, im Rahmen der Reinigung zu verlangen, dass der Mieter besonders schwere Aufgaben übernimmt. Es entfällt daher, Sperrmüll oder Baumüll zu entfernen oder auch Graffiti von der Wand zu lösen.
Was passiert, wenn der Mieter die Treppenhausreinigung nicht durchführt?
Wenn die Reinigungspflicht durch den Mietvertrag festgelegt ist, kann sich der Mieter dieser nicht entziehen. Eine Verweigerung kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Der Vermieter setzt eine Frist, bis wann die Reinigung durchzuführen ist. Wenn der Mieter dieser Pflicht nicht nachkommt, kann er durch den Vermieter auch verklagt werden.
Eine weitere Möglichkeit für den Vermieter ist es, eine Reinigungskraft zu beauftragen und die Kosten für diese dem Mieter in Rechnung zu stellen. Allerdings ist hier zu beachten, dass die Reinigungskraft nur die Bereiche reinigen darf, die auch der Mieter gereinigt hätte.
Hinweis: Für Mieter ist es wichtig, dass sie für Ersatz sorgen, wenn sie die Treppenhausreinigung nicht übernehmen können.
Detaillierter Reinigungsplan sorgt für weniger Missverständnisse
Im Rahmen der Treppenhausreinigung wird immer wieder der Reinigungsplan angesprochen. Dieser hat eine besondere Bedeutung, damit die Mieter wissen, welche Aufgaben sie haben. Es gibt verschiedene Muster, auf die Vermieter zurückgreifen können. Einige Vermieter vereinbaren die Reinigung auch nur im Mietvertrag und überlassen es den Parteien, einen Plan zu erstellen.
Grundsätzlich ist es gut, wenn auf dem Plan die folgenden Punkte angesprochen werden:
- Benennung des Mietobjektes
- Benennung der Regelmäßigkeit – wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden?
- Was muss gereinigt werden und wie muss es gereinigt werden?
Gerade diese Thematik ist sehr wichtig. So kann hier vermerkt werden, dass beispielsweise der Eingang nur zu fegen ist, die Treppen aber gewischt werden müssen. Die Mieter können sich daran orientieren und so besser abschätzen, was und wie viel Zeit sie für die Reinigung benötigen.
Zudem sollte der Putzplan Hinweise dazu erhalten, welcher Mieter wann die Aufgabe der Treppenhausreinigung hat. Der Mieter unterschreibt dann mit Datum, wenn er die Reinigung durchgeführt hat. So ist immer ersichtlich, dass sich jeder an den Putzplan hält. Auch ein Nachweis an den Vermieter kann auf diese Weise erfolgen.
Video: Mieter abmahnen: Treppenhaus nicht geputzt. So geht’s! Mustertext 2019 – Ratgeber Vermietershop.de
Die wichtigsten Punkte zur Treppenhausreinigung in der Übersicht
Eine Diskussion rund um die Treppenhausreinigung ist immer ärgerlich und kann zu Problemen zwischen Mieter und Vermieter führen.
Daher ist es gut, wenn Mieter noch einmal die wichtigsten Rechte und Pflichten in einer Übersicht erhalten:
- Für die Reinigung des Treppenhauses können zwei Varianten vereinbart werden. Entweder ist der Vermieter zuständig für die Durchführung, oder im Mietvertrag wird die Reinigung durch den Mieter vereinbart.
- Bei einer vereinbarten Reinigung durch den Vermieter kann dieser die Kosten auf den Mieter umlegen.
- Bei einer vereinbarten Reinigung durch den Mieter muss dieser auch die Putzmittel stellen.
- Über einen Putzplan sollte festgelegt werden, welche Mietpartei wann mit der Reinigung beauftragt ist.
- Die durchzuführenden Arbeiten im Treppenhaus sollten im Mietvertrag festgehalten werden.
- Kommt der Mieter seiner vereinbarten Pflicht nicht nach, kann der Vermieter diese einklagen.
- Der Vermieter kann, wenn der Mieter die Reinigung nicht durchführt, auch einen Reinigungsdienst beauftragen.
Wichtig: Unklarheiten in Bezug auf die Treppenhausreinigung sind vor der Unterzeichnung des Mietvertrages zu klären. Für ein gutes Mietverhältnis ist es wichtig, dass der Mieter und der Vermieter Missverständnisse aus dem Weg räumen.
Fazit: Treppenhausreinigung ist eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter
Der Vermieter kann grundsätzlich entscheiden, wie die Treppenhausreinigung durchgeführt werden soll. Er ist jedoch in der Pflicht, seine Entscheidung im Mietvertrag festzuhalten. Wenn der Mieter die Reinigung übernehmen soll, muss dies klar aus dem Vertrag hervorgehen. Wird die Reinigung durch den Vermieter übernommen, muss er darauf verweisen, dass die Kosten über die Betriebskosten abgerechnet werden.
Der Mieter erhält so die Chance zu entscheiden, ob das für ihn eine gute Lösung darstellt. Wenn die Vermerke im Mietvertrag nicht korrekt vorhanden sind, kann der Mieter auch klagen. Allerdings ist es besser, sich mit dem Vermieter zu einigen und so eine Lösung zu finden.
Wichtig bei der Treppenhausreinigung ist es zudem, sich mit den anderen Parteien im Haus abzusprechen und auch Lösungen zu finden, wenn ein Mieter die Reinigung einmal nicht übernehmen kann. So ist eine Säuberung des Treppenhauses immer sichergestellt.